Berlin: Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

Der öffentliche Dienst ist eine gute Wahl
Interessenten für einen Beruf im öffentlichen Dienst bzw. eine Ausbildung im Beamtenverhältnis können auch folgende Websites besuchen: www.dienstleistungsberufe.de www.berufsbilder-online.de www.beamtenausbildung-online.de

 

 

Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des Landes Berlin

 

Bezüge für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des Landes Berlin

 

Hier informieren wir Sie über die Anwärterbezüge:

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
       Euro
A 5 bis A 8*      1.317,66   
 A 9 bis A 11   1.377,45
 A 12   1.532,25
A 13   1.567,47
A 13   1.517,47
A 13 + Zulage (Nummer 27 Abs. 1 Buchstabe c)   1.606,14


* Anwärter im mittleren Dienst der Berliner Feuerwehr, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes in das Eingangsamt 
BesGr. A 7 (Brandmeister) eintreten, erhalten vom Beginn des Kalendermonats an, in dem sie ein Praktikum im Einsatzdienst auf der Feuerwache mit einer durchschnittlichen
wöchentlichen Arbeitszeit von über 40 Stunden beginnen, bis zum Schluss 
des Kalendermonats, in dem dieses endet, einen um 20 Prozent erhöhten Anwärtergrundbetrag. 

 

ACHTUNG:
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen (verheiratet, Kind bzw. Kinder) vorliegen, können Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter auch den Familienzuschlag edrhalten. Die Details ergeben sich aus der folgenden Tabelle.

 

Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Familienzuschlag nach § 40 BBesG BE Besoldungsgruppen A 5 - A 8 übrige Besoldungsgruppen
FZ Stufe 1 142,92 Euro 150,10 Euro

 

Der Familienzuschlag der Stufe 1 erhöht sich um die jeweiligen Beträge pro zu berücksichtigendem Kind

 

FZ Stufe 2 (1. Kind)
FZ Stufe 3 (2. Kind)
FZ Stufe 4 (3. Kind)
FZ Stufe 5 und höher (4. und weitere Kinder)

128,39 Euro
128,39 Euro
819,76 Euro
678,99 Euro

 

Für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 erhöht sich der Familienzuschlag für das erste zu berücksichtigende Kind (Stufe 2) und das zweite zu berücksichtigende Kind (Stufe 3)

 

Erhöhungsbeträge BesGr A 5 BesGr A 6 BesGr A 7 BesGr A 8
Fz Stufe 2 (1.Kind)   168,96 Euro  122,02 Euro    29,36 Euro        -
Fz Stufe 3 (2.Kind)   186,05 Euro  190,14 Euro 197,89 Euro  94,28 Euro

 

Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe in derselben Erfahrungsstufe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbeitrag zusätzlich gewährt.

 

Anrechnungsbetrag gemäß § 39 Absatz 2 Satz 1 Landesbesoldungsgesetz Berlin

BesGr A 5 bis A 8 129,23
BesGr A 9 bis A 12 137,21

 

 

Brutto/Netto-Rechnung

Für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes haben wir eine Brutto/Nettorechnung gemacht. Hier informieren wir Sie über die Anwärterbezüge ab 01.12.2022

 

 


 

 

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Red 20230926

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