Beamtenberuf: Finanzverwaltung, Steuerverwaltung

Der öffentliche Dienst ist eine gute Wahl
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Beamtenbeuf: Finanzverwaltung, Steuerverwaltung, u.a. Berufs- und Behördenbereiche

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Beamter/Beamtin (Finanzamt)  Beamter/Beamtin (Finanzbehörden)  
Beamter/Beamtin (Finanzwesen)   Beamter/Beamtin (Steuerverwaltung) 
Beamter/Beamtin (gehobener nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin bei der Steuerverwaltung (gehobener nichttechnischer Dienst) 
Beamter/Beamtin im gehobenen Verwaltungsdienst (nichttechnischer Dienst)  Finanzbeamter/-beamtin (gehobener Dienst) 
Steuerbeamter/-beamtin   

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Aufgaben und Tätigkeiten

Im Innendienst sind Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei der Steuerverwaltung als Sachbearbeiter/innen tätig, zum Beispiel in der Veranlagungsstelle, Rechtsbehelfstelle, Bewertungsstelle, Erbschaftsteuerstelle, Grunderwerbsstelle, Finanzkasse, Vollstreckungsstelle oder Straf- und Bußgeldsachenstelle. Neben der Veranlagung von Steuerpflichtigen ermitteln sie Einheitswerte für unbebaute und bebaute Grundstücke. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Erfassung von Erbschaften und Schenkungen, die sie auch steuerlich auswerten. Nach mehreren Jahren Berufserfahrung können sie Führungsaufgaben als Sachgebietsleiter/in ausüben. Im Außendienst sind sie vorwiegend in der Betriebsprüfung oder auch in der Steuerfahndung tätig, wo sie sich mit der Ermittlung und Aufdeckung von Steuerverkürzungen und Steuerhinterziehungen befassen. Außerdem nehmen sie innerhalb der Steuerverwaltung Sachbearbeiteraufgaben auf dem Gebiet der Organisation, des Personal- und Haushaltswesens wahr.

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Tätigkeitsbeschreibung
Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes bei der Steuerverwaltung befassen sich mit der Verwaltung von Steuern wie zum Beispiel Einkommen-, Körperschaft-, Grunderwerb- und Erbschaftsteuer. Als Sachbearbeiter/innen betreuen sie weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich ein Arbeitsgebiet im Bereich der Veranlagung, Bewertung, Vollstreckung, Betriebsprüfung oder Steuerfahndung.

Sie arbeiten überwiegend im Innendienst. Dabei werden sie insbesondere in der Veranlagungsstelle, Rechtsbehelfstelle, Bewertungsstelle, Erbschaftsteuerstelle, Grunderwerbsteuerstelle, in der Vollstreckungsstelle, in der Straf- und Bußgeldsachenstelle oder in der Betriebsprüfungs- bzw. Steuerfahndungsstelle eines Finanzamtes eingesetzt. Sie können auch in den Oberfinanzdirektionen, den Finanzministerien, den Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung oder im Landesrechnungs- und Bundesrechnungshof tätig werden.

Steuerbeamte und -beamtinnen verfügen über sehr gute rechtliche Kenntnisse. So kennen sie sich zum Beispiel aus mit den Steuergesetzen, den Steuerrichtlinien, dem bürgerlichen Recht, dem Handelsrecht und natürlich auch mit den Verwaltungsanweisungen der Finanzdirektionen und den Gerichtsurteilen der Finanzgerichte. Sie verfügen auch über Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften und Volkswirtschaft und können moderne Informations- und Kommunikationstechnik einsetzen. 

Diese umfangreichen Fachkenntnisse ermöglichen es ihnen, Bürger und Bürgerinnen umfassend zu informieren und Steuerangelegenheiten verantwortlich und sachgemäß zu bearbeiten. Neben den Fachkenntnissen benötigen die Beamten und Beamtinnen Objektivität, Einfühlungsvermögen, Aufgeschlossenheit und Verständnis für wirtschaftliche Vorgänge und Zusammenhänge, um den Grundsätzen der Steuergerechtigkeit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung aller Bürger und Bürgerinnen nachkommen zu können. In den Besteuerungsangelegenheiten beschäftigen sich die Beamten und Beamtinnen mit komplexen Sachverhalten. Darüber hinaus fällt die verwaltungsmäßige Bearbeitung der Anträge, Eingaben und Rechtsbehelfe an.

Besonders qualifizierte Beamte und Beamtinnen des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung können beispielsweise als Betriebsprüfer und -prüferinnen arbeiten. Wer pädagogisch besonders befähigt ist, kann hauptamtlich an den Bildungsstätten der Steuerverwaltung unterrichten.

Neben den Sachbearbeitertätigkeiten nehmen die Beamten und Beamtinnen auch Leitungs- und Führungsfunktionen wahr, zum Beispiel als Sachgebietsleiter/-leiterinnen in den Finanzämtern oder als Hilfsreferenten und -referentinnen oder als Leiter/innen der Finanzkasse bei der Oberfinanzdirektion. In Leitungs- und Führungsfunktionen erledigen die Beamten und Beamtinnen weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich Fachaufgaben und Personalführungsaufgaben oder lösen Probleme der Verwaltungsorganisation.

Es fallen meist Schreibtischarbeiten zu den üblichen Bürozeiten an. Zum Teil sind die Beamten und Beamtinnen im Außendienst (z.B. zu Betriebsprüfungen und in der Steuerfahndung) unterwegs. 

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Arbeitsbedingungen
Beamte und Beamtinnen bei der Steuerverwaltung im gehobenen Dienst handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen überwiegend in Alleinarbeit, eigenständig und eigenverantwortlich. Sie üben dabei eine verwaltende, ordnende, regelnde und planende Tätigkeit aus. Diese besteht aus Büroarbeit und der gelegentlichen Wahrnehmung von Außendienstterminen (zum Beispiel bei Betriebsprüfungen oder Steuerfahndungen). Ihre körperlich leichte Tätigkeit erfolgt vorwiegend im Sitzen, z.T. auch im Stehen. 

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben müssen sie sich auf vielfältige Kontakte mündlicher, schriftlicher und telefonischer Art einstellen, zum Beispiel zu Auskunft suchenden Steuerpflichtigen, Steuerberatern/Steuerberaterinnen und Gerichtsvollziehern. Außerdem arbeiten sie mit den Kollegen und Kolleginnen ihres Sachgebietes zusammen (lockere Zusammenarbeit). Gegebenenfalls sind die Beamten und Beamtinnen bei der Steuerverwaltung auch im Außendienst unterwegs, wo sie zum Teil auch unerfreulichen Situationen ausgesetzt sind (wenn zum Beispiel Bürger oder Bürgerinnen ihrer Steuerschuld nicht nachkommen wollen oder können).

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Arbeitszeit
Die Arbeitszeit verteilt sich üblicherweise auf eine Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag. 

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Zusammenarbeit und Kontakte
Um ihre Aufgaben im Sinne der gesetzlichen Vorschriften erfüllen zu können, arbeiten die Beamten und Beamtinnen innerhalb der Behörden in Teams, den Sachgebieten, zusammen. Allerdings spezialisieren sich die Teammitglieder häufig auf ganz bestimmte Aufgabenbereiche und führen die zugehörigen Tätigkeiten alleine aus. Bei einer Tätigkeit im Außendienst steht der Kontakt mit Betrieben, Steuerbüros oder Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen im Vordergrund. 

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Die Beamten und Beamtinnen im gehobenen Dienst bei der Steuerverwaltung haben auch Kontakte zu steuerpflichtigen Bürgern und Bürgerinnen, zu Kollegen und Kolleginnen anderer Sachgebiete oder Abteilungen sowie zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anderer Behörden (zum Beispiel Polizei). 

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Arbeitsorte und Behördenbereiche
Beamte und Beamtinnen bei der Steuerverwaltung (gehobener Dienst) sind überwiegend in Finanzämtern, Oberfinanzdirektionen oder Finanzministerien tätig. Dabei arbeiten sie meist im Büro. Werden sie im Außendienst eingesetzt (z.B. bei Betriebsprüfungen oder im Rahmen der Steuerfahndung), sind sie direkt vor Ort in den entsprechenden Betrieben bzw. bei den Steuerpflichtigen tätig. 

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Zugangsvoraussetzungen
Der Zugang zur Tätigkeit eines Beamten/einer Beamtin des gehobenen Dienstes der Steuerverwaltung ist geregelt. Grundsätzlich wird die mit der Laufbahnprüfung abgeschlossene Ausbildung im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung vorausgesetzt.
Für den Zugang zur Tätigkeit eines Beamten/einer Beamtin im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung ist in der Regel der erfolgreiche Abschluss der entsprechenden Laufbahnprüfung erforderlich.

Für andere Bewerber/innen, also diejenigen, deren Befähigung nicht auf einer Laufbahnprüfung beruht, sondern auf Antrag der Behörde durch den Personalausschuss festgestellt wurde, sehen die meisten Laufbahnverordnungen der Länder ein Mindestalter zwischen 30 und 35 Jahren vor. 

Ausländer und Ausländerinnen können derzeit in der Regel nicht verbeamtet werden, weil nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes verbeamtet werden dürfen. Eine Ausnahme davon sind Angehörige aus EU-Staaten mit vergleichbaren Ausbildungen im Herkunftsland und mit einem Diplom, das zum unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im Öffentlichen Dienst des Herkunftslandes berechtigt. Sie haben seit dem 01.01.1993 Zugang zum Öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik. 

Auch im Bereich des Öffentlichen Dienstes soll nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)) die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gefördert und ein angemessener Anteil schwerbehinderter Menschen unter den Beamten/Beamtinnen erreicht werden.

 

Ausbildungsaufbau
Der dreijährige Vorbereitungsdienst besteht aus Fachstudien in einem Grund- und Hauptstudium von 21 Monaten Dauer und berufspraktischen Studienzeiten von 15 Monaten Dauer.

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Ausbildungsinhalte
In den Fachstudien (Grund- und Hauptstudium) lernen die Beamtenanwärter/innen in der Steuerverwaltung im gehobenen Dienst zum Beispiel:

- Steuerarten es gibt und welchen Geltungsbereich die Abgabenordnung umfasst
- wie Steueransprüche entstehen und was sie bedeuten
- welche rechtlichen Grundlagen im Bereich der Abgaben und Steuern berücksichtigt werden müssen (auch Privatrecht)
- das internationale Steuerrecht einschließlich der Steuerharmonisierung in der Europäischen Union zu beachten - welche Arten von Wirtschaftskriminalität es gibt und wie dagegen vorgegangen werden kann wie die Verwaltung aufgebaut ist und wie die innerbehördliche und die fachübergreifende Zusammenarbeit funktioniert 
- welche rechtlichen Grundlagen die Basis der Arbeit der öffentlichen Verwaltung bilden 
- welche Aufgaben und Funktionen die öffentliche Verwaltung hat und wie die Aufgaben bürgergerecht erfüllt werden, wie wirtschaftliches Handeln im volkswirtschaftlichen Sinn zu verstehen ist, wie betriebswirtschaftliche Grundsätze das Verwaltungshandeln bestimmen und wie sich diese auf die Organisation und Tätigkeit der Verwaltung auswirken wie Steuern festgesetzt und erhoben werden
- wie Steuererklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer bearbeitet werden wie die betriebliche Buchführung und Bilanzierung zur steuerlichen Veranlagung genutzt und überprüft wird wie das Berufsbeamtentum durch das Recht des Öffentlichen Dienstes und speziell durch das Beamtenrecht geregelt wird welche Organisationstechniken zur Optimierung des Arbeitserfolgs genutzt werden können und wie die Kommunikation innerhalb und außerhalb des Finanzamts besser gestaltet werden kann wie Systeme der Informations- und Datenverarbeitung zu handhaben sind und für die Aufgabenerledigung in der Verwaltung eingesetzt werden. 

Daneben erfolgen Wahlpflichtveranstaltungen zu einzelnen Studienfächern, zu Fremdsprachen und zu den Bereichen Wissensmanagement und Umgang mit Innovationen. 

In den berufspraktischen Studienzeiten lernen die Beamtenanwärter/innen, die in den Fachstudien erworbenen Kenntnisse anzuwenden und einzuüben und typische Tätigkeiten der Laufbahn selbstständig zu erledigen. Dabei sollen die Beamtenanwärter/innen die wesentlichen Aufgaben der jeweiligen Behörde, die Arbeitsabläufe und das Zusammenwirken innerhalb der Dienststelle und die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden kennenlernen. Anhand praktischer Fälle wird die Anwendung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften gelernt und werden Arbeitstechniken eingeübt. In Ausbildungsarbeitsgemeinschaften bearbeitet man komplexe Fälle. Die Anwärter/innen sollen lernen, wie die Aufgaben des gehobenen Dienstes unter Beachtung der Grundsätze von Recht- und Verhältnismäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verantwortungsbewusst und selbstständig erfüllt werden. 

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Rechtsgrundlage: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) 

 


 

 

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Red 20230830

 

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