Der öffentliche Dienst ist eine gute Wahl |
Interessenten für einen Beruf im öffentlichen Dienst bzw. eine Ausbildung im Beamtenverhältnis können auch folgende Websites besuchen: www.dienstleistungsberufe.de www.berufsbilder-online.de www.beamtenausbildung-online.de |
Zur Übersicht aller Hinweise zum Berufseinstieg
Hinweise zum Berufseinstieg: Elternzeit und Mutterschutz
Steht Nachwuchs ins Haus? Wenn Sie schwanger sind und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt haben, sind Sie durch das Mutterschutzgesetz bzw. die Mutterschutzverordnung (bei Beamtinnen) abgesichert. Sie dürfen dann nicht mehr mit gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten beschäftigt werden. Hierzu gehören zum Beispiel schwere körperliche Arbeiten.
Siehe auch die Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen des Bundes und die Elternzeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes (Mutterschutz- und Elternzeitverordnung - MuSchEltZV)
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Red 20230926